Cookie-Benachrichtigungsbanner einrichten

Cookies sind kleine Dateien, die eine Website an Ihren Browser sendet, wenn Sie eine Website besuchen. Ihr Browser speichert die Cookies auf Ihrem Computer/Gerät. Einige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unerlässlich und werden häufig als unbedingt notwendige Cookies bezeichnet. Andere, wie z.B. Marketing-Cookies, verfolgen Ihre Online-Aktivitäten, um Werbetreibenden dabei zu helfen, relevantere Werbung zu liefern oder um zu begrenzen, wie oft Sie eine Anzeige sehen.

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Viele Datenschutzgesetze auf der ganzen Welt schreiben vor, dass Website-Besucher über die Verwendung von Cookies auf einer Website informiert werden müssen und in der Lage sein müssen, eine Einwilligung zu erteilen, bevor diese Cookies geladen werden.

Mit der Cookie-Benachrichtigungsfunktion des Editors können Sie eine vollständig konforme Cookie-Nachricht einrichten und die Art der Einwilligung erfassen, die für Ihr lokales oder regionales Datenschutz-Framework erforderlich ist. Sie können dem Besucher jederzeit ermöglichen, diese Einwilligung erneut zu widerrufen.

 

  Benötigt meine Website einen Cookie-Benachrichtigungsbanner?

Die wahrscheinlichste Antwort ist ja. Wenn Sie Besucher aus einem Land oder einer Region bedienen, in welchem/r die Benachrichtigung über Cookies und das Abrufen von Einwilligungen gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen Sie darüber informieren, welche Cookies Ihre Website lädt und warum, und zudem Ihren Besuchern es ermöglichen, eine aktive Einwilligung zu erteilen (indem Sie auf den Button Akzeptieren klicken). Daher: Eine Cookie-Nachricht ist eine großartige Möglichkeit, Ihre Besucher zu begrüßten, Transparenz zu zeigen und Vertrauen aufzubauen- warum also nicht eine solche Benachrichtigung einrichten?

  

Welche Cookies werden auf meiner Website geladen?

Eine Website, welche im Editor erstellt wurde, lädt standardmäßig eine Reihe von Cookies, damit die Website reibungslos funktioniert.

Beachten Sie beim Hinzufügen von Inhalten auf Ihrer Website, z.B. durch ein Soziale Medien Links-Modul oder über HTML eingebettete Inhalte, dass Sie möglicherweise auch Cookies von Drittanbietern laden und diese in Ihren Cookie-/ Datenschutzrichtlinien beschreiben müssen.

Die folgenden Cookies werden standardgemäß geladen:

 

Unbedingt notwendige Cookies

Diese Cookies sind wichtig, damit Besucher die Website durchsuchen und ihre Funktionen nutzen können. Keine dieser Informationen kann verwendet werden, um Besucher zu identifizieren, da alle Daten anonymisiert sind.

  • Seiten Session
    Zweck: Speichert unterschiedliche Besucherpräferenzen auf der Website.
    Dauer: Für die Dauer der Browsersitzung.
  • Bevorzugte Sprache
    Zweck: Um die Website in der vom Besucher bevorzugten Sprache bereitstellen zu können (wenn die Website mehrere Sprachen enthält).
    Dauer: 1 Jahr.
  • Währung
    Zweck: Um Preise in der Währung anzeigen zu können, die den Präferenzen des Besuchers entspricht.
    Dauer: 30 Tage.
  • Google Recaptcha
    Zweck: Um überprüfen zu können, ob der Besucher ein Mensch ist, und um die Menge an Spam aus Kontaktformularen zu begrenzen.
    Dauer: 1 Jahr.
    Anbieter: Google.

 

Cookies von Drittanbietern

Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher die Website nutzen, z.B. welche Seiten sie besucht haben und auf welche Links sie geklickt haben. Keine dieser Informationen kann verwendet werden, um Besucher zu identifizieren, da alle Daten anonymisiert sind.

  • ga 
    Zweck: Registriert eine eindeutige ID, welche genutzt wird, um statistische Daten zu generieren, wie der Besucher die Website nutzt.
    Dauer: 2 Jahre.
    Anbieter: Google.
  • gid
    Zweck: Registriert eine eindeutige ID, welche genutzt wird, um statistische Daten zu generieren, wie der Besucher die Website nutzt.
    Dauer: 24 Stunden.
    Anbieter: Google.
  • gat
    Zweck: Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate zu drosseln.
    Dauer: 1 Minute.
    Anbieter: Google.

  Verwenden Sie die Texte in Ihrer eigenen Datenschutzrichtlinie

Sie können die obigen Cookie-Beschreibungen gerne kopieren und in Ihre eigenen Datenschutzrichtlinien auf Ihrer Website einfügen.

 

Aktivieren Sie das Cookie-Banner und wählen Sie die Zustimmungsart aus

Um ein Cookie-Benachrichtigungsbanner im Editor zu aktivieren, klicken Sie Einstellungen > Cookie-Benachrichtigung

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Kreuzen Sie das Kästchen Cookie-Benachrichtigung aktivieren an, um das Banner auf Ihrer Website anzuzeigen.

 

Zustimmungsart

Es gibt drei verschiedene Zustimmungsarten Ihres Cookie-Benachrichtigungsbanners, welche jeweils bestimmen, wann Cookies geladen werden und welche Aktion der Besucher ausführen kann.

  1. Besucher werden darüber informiert, dass die Website Cookies verwendet: Sowohl unbedingt notwendige Cookies als auch Cookies von Drittanbietern werden sofort beim Öffnen der Website geladen. Der Besucher sieht Ihre Cookie-Benachrichtigung und kann auf den Button "OK" klicken, erhält jedoch keine Option, vor dem Laden von Cookies eine Zustimmung zu erteilen.

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  2. Besucher sollen die Opt-Out-Option verwenden, wenn sie keine Cookies aktiviert haben möchten: Sowohl unbedingt notwendige Cookies als auch Cookies von Drittanbietern werden sofort beim Öffnen der Website geladen. Der Besucher sieht Ihre Cookie-Benachrichtigung und kann entweder auf den Button "Alle akzeptieren" klicken, um das Laden aller Cookies fortzusetzen, oder kein Häkchen an die Kategorie Cookies von Drittanbietern setzen und auf den Button "Ausgewählte akzeptieren" klicken, um das Laden von Cookies/Skripten von Drittanbietern zu beenden. Die unbedingt notwendigen Cookies bleiben auch dann bestehen, wenn der Besucher Cookies von Drittanbietern deaktiviert und auf die Option "Ausgewählte akzeptieren" klickt.

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  3. Besucher sollen die Opt-In-Option verwenden, damit Cookies erlaubt sind: Nur unbedingt notwendige Cookies werden sofort beim Öffnen der Website geladen. Cookies von Drittanbietern werden nicht geladen. Der Besucher sieht Ihre Cookie-Benachrichtigung und kann auf den Button "Alle akzeptieren"  klicken, um auch Cookies von Drittanbietern zu laden. Oder aber auf den Button "Ausgewählte akzeptieren" klicken, um nur die unbedingt notwendigen Cookies zu laden.

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Platzierung

Entscheiden Sie im Abschnitt Platzierung, ob das Banner oben oder unten auf Ihrer Website angezeigt werden soll. 

 

Wie werden Cookies von Drittanbietern blockiert?

Der einzig zuverlässige Weg, um effektiv sicher zu stellen, dass Inhalten von Drittanbietern keine Cookies setzen, besteht darin, das Laden externer Skripte auf der Website zu blockieren. Technisch bedeutet dies, dass wir Ihre Website nach Skripten mit dem Attribut "src" durchsuchen, die auf eine externe Domain verweisen und das Laden dieser Skripte solange blockieren, bis der Besucher dem Laden von Drittanbieter-Cookies zugestimmt hat (gilt nur, wenn Sie Zustimmungsart 3 verwenden). Auf diese Weise können Besucher absolut sicher sein, dass vor ihrer Zustimmung keine Inhalte von Drittanbietern geladen und möglicherweise Cookies gesetzt werden.
 
 

Skripte und Domains auf die Whitelist setzen

Wie oben erwähnt, wird das Laden aller Skripte von Drittanbietern auf der Website blockiert, bis der Besucher dem Laden zustimmt (gilt nur, wenn Sie die Zustimmungsart 3 verwenden).
 
Wenn Sie bestimmte Skripte laden möchten, ohne zuvor die Zustimmung der Besucher erhalten zu haben, können Sie dies tun, indem Sie entweder einzelne Skripte oder Domains auf die Whitelist setzen. Beachten Sie, dass, nachdem Sie sie auf die Whitelist gesetzt haben, diese Domains/Skripte sofort beim Öffnen der Website geladen werden. Mit anderen Worten, sie werden auf die gleiche Weise geladen, wie die notwendigen Cookies Ihrer Website.
 
Wenn Sie sich entscheiden, Skripte/Domains auf die Whitelist zu setzen, haften Sie für die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Beachten Sie, dass die Skripte/Domains, die Sie auf die Whitelist setzen, möglicherweise Cookies auf Ihre Website setzen.
 

So setzen Sie einzelne Skripte auf die Whitelist

Sie können ein Skript auf die Whitelist setzen, indem Sie dem Skript-Tag ein Datenattribut hinzufügen (im HTML-Modul, Global HTML, oder überall dort, wo Sie das betreffende Skript eingefügt haben).
 
Ein Skript-Tag sieht normalerweise so aus:
<script src="//example.com/script.js"></script>
Dieses Skript wird blockiert, weil es auf eine externe Domain verweist.
 
Wenn Sie dem Skript jedoch ein Data-Noblock-Attribut hinzufügen, wird es nicht blockiert und beim Öffnen der Website geladen.
<script data-noblock src="//example.com/script.js"></script>

 

Hinweis: Wenn Sie das obige Snippet in den Editor einfügen, achten Sie darauf, den Beispielinhalt durch Ihr eigentliches Skript zu ersetzen.

 

So setzen Sie Domains auf die Whitelist

Anstatt einzelne Skripte auf die Whitelist zu setzen, können Sie auch Domains auf die Whitelist setzen. Mit einer auf die Whitelist gesetzten Domain werden alle Skripte, die auf diese Domain verweisen, auf der Website geladen.
 
Um eine Domain auf die Whitelist zu setzen, geben Sie den Domainnamen im Abschnitt Domains auf die Whitelist setzen ohne "https://www." ein. Stellen Sie sicher, dass Sie nur eine Domain pro Zeile hinzufügen.
 
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Inhalt der Cookie-Benachrichtigung

Wir haben bereits alle Texte der Cookie-Benachrichtigungsbanner für Sie geschrieben und in alle unterstützen Sprachen übersetzt.

Das Cookie-Benachrichtigungsbanner enthält einen Link "Weitere Informationen". Sie können entscheiden, wohin Sie mit diesem Link verweisen möchten, z.B. zu den Datenschutzrichtlinien Ihrer Website. Wählen Sie im Abschnitt Link zu weiteren Informationen aus, ob Sie zu einer internen Seite, einer externen Seite oder einem Overlay verlinken möchten.

Wenn Sie Overlay auswählen, werden zwei zusätzliche Eingabefelder angezeigt, in die Sie eine Überschrift und einen Text einfügen können, welche in einem Overlay angezeigt werden, wenn Besucher auf den Link "Weitere Informationen" klicken.

 

 Text formatieren im Overlay

Im Overlay können sie grundlegende HTML-Textformatierungen verwenden, wie <b></b>  für fett gedruckten Text und HTML-Listenformatierungen, um nummerierte Listen und Listen mit Aufzählungszeichen erstellen zu können.

 
Beispiel für eine Cookie-Richtlinie in einem Overlay:

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Mehrere Sprachen

Wenn Sie Ihre Website in mehreren Sprachen anbieten, können Sie in jeder Ihrer Sprachen einen Text zum Overlay hinzufügen.

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Ermöglichen Sie Besuchern, die Einwilligung zu widerrufen

Viele Datenschutzgesetze sehen vor, dass der Besucher die Möglichkeit haben muss, eine zuvor erteilte Einwilligung zu Cookies wieder zurückziehen (wiederrufen) zu können. Dies können Sie ganz einfach im Editor einrichten.

Einwilligung widerrufen

Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt Einwilligung widerrufen und setzen Sie ein Häkchen bei Cookie-Opt-Out aktivieren.

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Nach dem Veröffentlichen Ihrer Website sehen Besucher in der unteren linken Ecke der Website einen kleinen Tab, welcher angezeigt wird, wenn Sie eine Seite nach unten scrollen und sich dem unteren Rand der Seite nähern. Wenn diese auf den Tab klicken, wird ihnen ein Banner angezeigt auf welchem sie einen Cookie-Einwilligung widerrufen Button klicken können.

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Wenn ein Besucher den Button klickt, wird die bisher erteilte Zustimmung zum Laden von Cookies von Drittanbietern widerrufen (zurückgenommen) und diese Cookies werden nicht mehr geladen. Unbedingt notwendige Cookies bestehen weiterhin.

Beim nächsten Besuch Ihrer Website wird dem Besucher das Cookie-Benachrichtigungsbanner angezeigt und die Cookie-Einstellungen können erneut ausgewählt werden.

 

 Dokumentation der Besucher-Einwilligung abrufen

Einige Datenschutzgesetze erfordern, dass Anbieter digitaler Dienste sowohl Aufzeichnungen über alle Arten von Daten führen, die auf einer Website übermittelt wurden, als auch wann diese Daten übermittelt wurden. Dies schließt auch die Zustimmung zu Cookies ein.

Mit anderen Worten, jedes Mal, wenn jemand Cookies auf Ihrer Website akzeptiert, muss der Nachweis dieser Zustimmung gespeichert werden. Dieser Nachweis kann dann wieder in dem unwahrscheinlichen Fall abgerufen werden, wenn ein Besucher Unterlagen anfordert, welche bestätigen, dass er oder sie tatsächlich eine Einwilligung erteilt haben.

Zustimmungsinformationen werden auf unseren Servern gespeichert und können auf Anfrage abgerufen werden. Um eine Einwilligung einem bestimmten Besucher zuzuordnen, fügen wir jeder erteilten Einwilligung eine 32-stellige universell eindeutige Kennung (universally unique identifier-UUID) hinzu.

Wenn ein Besucher den Nachweis verlangt, dass er oder sie Cookies zugestimmt oder eine Einwilligung zu Cookies widerrufen hat, können Sie ihn bitten, diese UUID zu suchen und an Sie zu senden. Sie können die UUID dann an uns weitergeben, damit wir diese in der Einwilligungsdatenbank suchen und den Einwilligungsnachweis erbringen können.

 

Wo finden Besucher die UUID?

Nachdem Besucher Cookies akzeptiert oder bestätigt haben, sehen diese in der unteren linken Ecke der Website einen kleinen Tab, der angezeigt wird, wenn Besucher die Seite nach unten scrollen und sich dem unteren Rand der Seite nähern. Nachdem sie auf den Tab geklickt haben, wird den Besuchern ein Banner angezeigt, auf welchem sie ihre eindeutige UUID sehen können.

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 Rückverfolgbarkeit der UUID

Die UUID wird in einem Cookie im lokalen Speicher des Besuchers gespeichert. Beachten Sie, dass, wenn der/die Besucher/in Cookies in seinem/ihrem Browser löscht, auch die UUID gelöscht wird und wir die eindeutige Zustimmung dieses Besuchers nicht mehr verfolgen können.

 

Anpassen der Cookie-Benachrichtigungselemente

Sowohl der Cookie-Benachrichtigungsbanner als auch der Einwilligung-widerrufen-Tab sind vorgefertigt und können nicht anders gestaltet werden. Die Texte auf dem Cookie-Benachrichtigungsbanner und dem Einwilligung-widerrufen-Tab sind ebenfalls vordefiniert und können nicht geändert werden. Diese Texte wurden in alle unterstützen Sprachen übersetzt.

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